AAndrea
Kennt wer eine Putzerei rund um Mistelbach, die auch Vorhänge nimmt?
Im Herbst fallen in Niederösterreichs Gärten Berge von Laub, Ästen und Heckenschnitt an. Was in die Biotonne passt, wann das Altstoffsammelzentrum die bessere Wahl ist und warum das Feuer im Garten tabu ist.
Laub, Rasen-, Strauch- und Grünschnitt gehören in Niederösterreich in die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder in kleinen und großen Mengen zum Altstoffsammelzentrum Ihres Abfallverbands. Verbrennen im Garten ist nach dem Bundesluftreinhaltegesetz verboten. Ausnahmen wie Laub der Rosskastanie oder Brauchtumsfeuer regelt eine eigene Landesverordnung.
Der Garten hinter dem Haus ist in Niederösterreich oft größer als in der Stadt, und entsprechend viel fällt im Herbst an: Laub vom Nussbaum, Heckenschnitt, Äste vom Obstbaum, verblühte Stauden. Wohin damit, ohne die Biotonne dreimal zu überfüllen?
Die NÖ Umweltverbände zählen Obst-, Gemüse- und Gartenabfälle sowie Strauch- und Grünschnitt ausdrücklich zu den Abfällen für die Biotonne. Ebenso gehören dazu Speisereste ohne Verpackung, Schnittblumen und Topfpflanzen ohne Topf, Kaffee- und Teesud mit Filter, Eierschalen und kompostierbare Katzenstreu.
Nicht in die Biotonne kommen:
Quelle: NÖ Umweltverbände, Bioabfall, abgerufen 10/2026
Die Biotonne reicht für den laufenden Gartenabfall. Für einen großen Heckenschnitt oder das Laub eines alten Baumes ist sie meist zu klein.
Viele Altstoffsammelzentren und Wertstoffzentren nehmen Grünschnitt, Strauchschnitt und Laub an, manche Gemeinden haben eigene Grünschnittplätze oder bieten im Frühjahr und Herbst Häckseldienste und Sammeltermine an. Ob und in welcher Menge das kostenlos ist, entscheidet jeder Abfallverband selbst. Die gültigen Tarife und Mengengrenzen stehen auf der Website Ihres Verbands. Welcher Verband für Ihren Bezirk zuständig ist, sehen Sie in unserer Übersicht Abfallverbände und ASZ nach Bezirk. Wie Zutrittskarten und Öffnungszeiten funktionieren, steht in Sperrmüll entsorgen in NÖ.
Ein eigener Komposthaufen spart Wege und liefert Erde für den Garten. Er braucht aber Pflege: Die NÖ Umweltverbände weisen darauf hin, dass Bioabfall verrottet statt kompostiert, wenn die Bedingungen nicht passen. Dabei entsteht Lachgas, das laut den Verbänden etwa 250-mal so klimaschädlich ist wie CO₂. Mischen Sie deshalb feuchtes und trockenes, feines und grobes Material, setzen Sie den Haufen gelegentlich um und sorgen Sie für Luft. Wer das nicht schafft, ist mit der Biotonne besser bedient.
Laub kann auch einfach liegen bleiben: unter Sträuchern, auf Beeten oder als Laubhaufen in einer Gartenecke, wo Igel und Insekten Unterschlupf finden.
Das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen. Das gilt auch für Laub, Äste und Grünschnitt im eigenen Garten. Bei einem Verstoß trägt die Bezirkshauptmannschaft das Löschen auf und lässt es nötigenfalls auf Kosten des Verpflichteten durchführen. Erlaubt sind nach dem Gesetz unter anderem Lagerfeuer und Grillfeuer.
Für Niederösterreich regelt eine eigene Verordnung, wann biogene Materialien doch verbrannt werden dürfen. Sie erlaubt im ganzen Land unter anderem:
Für alle diese Fälle gelten zusätzlich die Sicherheitsvorkehrungen der Verordnung über das Verbrennen im Freien. Das normale Herbstlaub aus dem Garten fällt nicht unter die Ausnahmen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft nach.
Quelle: Bundesluftreinhaltegesetz, § 3 und NÖ Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien, § 1, RIS, abgerufen 10/2026
Für Eigentümer großer Grundstücke, für Wohnhausanlagen und für alle, die nicht mehr selbst schleppen können, übernehmen Betriebe der Hausbetreuung Laubrechen, Heckenschnitt und den Abtransport. Fragen Sie im Angebot, ob die Entsorgungsgebühren enthalten sind. Muss nach dem Sturm oder beim Hausverkauf ein ganzer Garten samt Gartenhaus geräumt werden, ist eine Entrümpelungsfirma oft schneller. Für die Aufgaben rund ums Haus im Frühjahr hilft unsere Checkliste Frühjahrsputz für Haus und Garten.
Tipp: Laub in der Dachrinne gehört nicht vergessen. Volle Rinnen laufen über und werden im Sommer zur Brutstätte für Gelsen; mehr dazu in Tigermücke und Gelsen.
Hausbetreuung und Gartenpflege in NÖ finden →
Ja. Die NÖ Umweltverbände zählen Gartenabfälle, Strauch- und Grünschnitt zu den Abfällen für die Biotonne. Äste klein schneiden, damit sich die Tonne entleeren lässt.
Zum Altstoffsammelzentrum oder Grünschnittplatz Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Abfallverbands. Viele Gemeinden bieten zusätzlich Häckseldienste oder Sammeltermine an. Tarife und Mengengrenzen legt der Verband fest.
Nein. Das Bundesluftreinhaltegesetz verbietet das Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen. Die NÖ Ausnahmen betreffen etwa Brauchtumsfeuer, Frostschutz im Obst- und Weinbau, bestimmte Pflanzenkrankheiten und Laub der Rosskastanie.
Die NÖ Ausnahmeverordnung erlaubt das Verbrennen von Laub der Rosskastanie von 15. August bis 30. Oktober. Die Sicherheitsvorkehrungen der Verordnung über das Verbrennen im Freien gelten dabei zusätzlich.
Das legt jeder Abfallverband selbst fest. Kleinere Mengen sind oft über die Abfallgebühr abgedeckt, größere werden nach Menge oder pauschal verrechnet. Die aktuelle Tarifliste steht beim Verband.
Nicht kompostierbare Kunststoffsäcke, Asche von Kohle und Koks, Speiseöl und -fett, Windeln und Hygieneartikel sowie Verpackungen.
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