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Umzugscheckliste: vom Kündigen bis zum Ummelden

Zwei Monate Vorlauf, ein Umzugstag, eine Woche danach: was wann dran ist – samt Entrümpeln, Endreinigung und Meldezettel.

  • Checkliste
  • Für Haushalte
  • Gratis, ohne Konto
  • Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät
Kurz gesagt

Die Umzugscheckliste ist nach Wochen geordnet: zuerst alles mit Frist wie Kündigung, Halteverbot und Urlaub, dann Ausmisten und Packen, am Ende Endreinigung, Übergabe und Meldezettel. Beginnen Sie damit, sobald Sie den Umzugstermin kennen, dann fällt keine Frist zu spät auf.

Bevor Sie anfangen

Wozu das Blatt dient

Ordnet den Umzug nach Wochen, damit Fristen nicht erst auffallen, wenn es zu spät ist – von der Kündigung über Entrümpeln und Endreinigung bis zum Meldezettel.

Gedacht für

Alle, die übersiedeln: innerhalb Niederösterreichs, aus Wien heraus oder in die Stadt zurück.

Schritt für Schritt

  1. Umzugstag festlegen und von dort aus rückwärts planen
  2. Jede Woche den passenden Abschnitt abarbeiten
  3. Endreinigung und Übergabe der alten Bleibe fix einplanen
  4. Nach dem Einzug anmelden und die neue Adresse verteilen

Geschrieben wird direkt im Blatt darunter. Als PDF speichern erzeugt eine Datei mit Ihren Eingaben, Drucken schickt das Blatt an den Drucker – auch leer, zum Ausfüllen mit der Hand. Leeren setzt alles zurück. Nichts davon verlässt Ihr Gerät.

ReinigungsVergleich Niederösterreich · Blatt zum Ausfüllen

Umzugscheckliste

Acht bis sechs Wochen vorher

Vier Wochen vorher

In der letzten Woche

Am Umzugstag

Danach

Online ausfüllen und speichern: reinigungsvergleich-noe.at/checklisten/umzugscheckliste/ · Erstellt mit einer Vorlage von ReinigungsVergleich Niederösterreich – gratis, ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Mehr zu „Umzugscheckliste“

Beim Umzug gehen vor allem Termine unter, die zu spät auffallen: Kündigungsfrist, Halteverbot, Urlaubstag. Deshalb ist die Liste nach Zeitpunkten geordnet – zuerst alles mit Frist, dann Ausmisten und Packen, am Ende Putzen, Übergabe und Ummelden.

Nach dem Einzug gilt eine kurze Frist: Laut § 3 Abs. 1 Meldegesetz ist man innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Meldebehörde ist nach § 13 Abs. 1 Meldegesetz der Bürgermeister – in der Praxis gehen Sie also zum Gemeindeamt bzw. Magistrat Ihrer neuen Wohngemeinde.

Was sich bewährt hat

  • Vor dem Packen ausmisten – jede Kiste weniger spart Tragen und Geld
  • Kartons nach Zielraum beschriften, nicht nach Inhalt
  • Am Umzugstag beide Zählerstände mit dem Handy festhalten
  • Einen Notfallkarton für die erste Nacht packen: Akkuschrauber, Glühbirnen, Bettzeug, Ladekabel, Klopapier

Ausführlicher Artikel dazu im Wissensbereich: Sperrmüll entsorgen in Niederösterreich: was dazugehört und wohin damit

Fragen und Antworten

Umzugscheckliste: was oft gefragt wird.

Was erledige ich beim Umzug zuerst?

Die Termine mit Frist: Kündigung abschicken, Helfer oder Firma buchen, freie Tage einreichen. Ausmisten und Packen kommen später.

Was muss ich nach dem Umzug ummelden?

Meldezettel, Energie- und Internetverträge, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Abos, Hausärztin, Schule. Für das Auto gilt eine eigene Frist – die nennt die Zulassungsstelle.

Wie lange habe ich für die Anmeldung Zeit?

Drei Tage ab dem Einzug, so steht es in § 3 Abs. 1 Meldegesetz.

Was kostet das Entrümpeln vor dem Umzug?

Ausschlaggebend sind Kubikmeter, Tragewege und was entsorgt werden muss. Einen groben Wert liefert unser Preisrechner für die Entrümpelung.

Weitere Checklisten & Vorlagen

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Checklisten für Haushalte

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