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Räumbuch für den Winterdienst: Schneeräumung und Streuung dokumentieren

Datum, Uhrzeit, Wetter, geräumt, gestreut, Kürzel: das Winterdienst-Protokoll für Gehsteig, Einfahrt und Hof – Zeile für Zeile.

  • Nachweis
  • Für Verwaltungen & Betriebe
  • Gratis, ohne Konto
  • Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät
Kurz gesagt

Im Räumbuch steht für jeden Einsatz, wann Gehsteig, Zugang und Hof geräumt und gestreut wurden, bei welchem Wetter und von wem. Hauseigentümer und Hausbetreuungen führen es den ganzen Winter. Kommt es nach einem Sturz zu Fragen, ist es oft der einzige Beleg, dass der Winterdienst gemacht wurde.

Bevor Sie anfangen

Wozu das Blatt dient

Belegt Einsatz für Einsatz, wann geräumt und gestreut wurde. Kommt es nach einem Sturz zu Fragen, zeigt das Räumbuch, dass der Winterdienst gemacht wurde.

Gedacht für

Hausbesitzer im Ortsgebiet, Hausverwaltungen, Hausbetreuung und Winterdienst-Firmen.

Schritt für Schritt

  1. Liegenschaft, Winter und zuständige Person oder Firma eintragen
  2. Nach jedem Einsatz Datum, Uhrzeit und Wetter notieren
  3. Ankreuzen, ob geräumt und ob gestreut wurde, Streumittel wählen
  4. Kürzel setzen, Blatt in der Hausmappe ablegen und nach dem Winter aufheben

Geschrieben wird direkt im Blatt darunter. Als PDF speichern erzeugt eine Datei mit Ihren Eingaben, Drucken schickt das Blatt an den Drucker – auch leer, zum Ausfüllen mit der Hand. Leeren setzt alles zurück. Nichts davon verlässt Ihr Gerät.

ReinigungsVergleich Niederösterreich · Blatt zum Ausfüllen

Räumbuch Winterdienst

DatumUhrzeitWetterGeräumtGestreutStreumittelKürzelAnmerkungZeile löschen

Orientierungshilfe: Rechtlich maßgeblich sind § 93 StVO und eine allfällige Verordnung Ihrer Gemeinde.

Online ausfüllen und speichern: reinigungsvergleich-noe.at/checklisten/raeumbuch-winterdienst/ · Erstellt mit einer Vorlage von ReinigungsVergleich Niederösterreich – gratis, ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Mehr zu „Räumbuch Winterdienst“

Ein Räumbuch hält fest, wann Gehsteig, Zugang und Hof geräumt und gestreut wurden, bei welchem Wetter und von wem. Kommt es nach einem Sturz zu Fragen, ist so ein Protokoll oft der einzige Beleg dafür, dass der Winterdienst tatsächlich gemacht wurde.

Die Pflicht steht in § 93 der Straßenverkehrsordnung: Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet haben dafür zu sorgen, dass die Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft, die nicht mehr als 3 m entfernt sind, von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ausgenommen sind unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Wird die Pflicht vertraglich übertragen – etwa an eine Hausbetreuung oder einen Winterdienst –, tritt der Übernehmende an die Stelle des Eigentümers (§ 93 Abs. 5 StVO).

Was sich bewährt hat

  • Lieber eine Zeile zu viel: auch Kontrollgänge ohne Einsatz eintragen („kontrolliert, trocken“)
  • Bei Schneefall in der Nacht die Uhrzeit vor 6 Uhr notieren – das zeigt, dass rechtzeitig begonnen wurde
  • Streumittel einlagern, bevor der erste Frost kommt
  • Dächer an der Straße im Blick behalten: § 93 StVO verlangt auch, Schneewechten und Eis von solchen Dächern zu entfernen

Ausführlicher Artikel dazu im Wissensbereich: Schneeräumung am Gehsteig: die Anrainerpflicht für Hausbesitzer in NÖ

Was § 93 StVO für Anrainer bedeutet

Geräumt und gestreut werden muss der Gehsteig bzw. Gehweg entlang der ganzen Liegenschaft, einschließlich der Stiegenanlagen in seinem Verlauf. Gibt es keinen Gehsteig, ist laut Gesetz der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern. Die Behörde kann per Verordnung Zeiten und Umfang näher regeln – Ihre Gemeinde weiß, ob es so eine Verordnung gibt.

Das Räumbuch selbst schreibt das Gesetz nicht vor. Es ist aber ein einfacher Weg, die eigene Sorgfalt zu belegen – für Hausbesitzer genauso wie für Firmen, die den Winterdienst übernommen haben.

Fragen und Antworten

Räumbuch Winterdienst: was oft gefragt wird.

Muss ich ein Räumbuch führen?

Eine Pflicht zum Räumbuch enthält § 93 StVO nicht. Wer räumen muss, hat aber ein Interesse daran, es belegen zu können – dafür ist das Protokoll da.

Zu welchen Zeiten muss der Gehsteig geräumt sein?

Laut § 93 Abs. 1 StVO in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, bei Schnee und Glatteis auch bestreut.

Gilt die Räumpflicht auch am Ortsrand?

Sie trifft Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet; ausgenommen sind unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Ob Ihr Haus im Ortsgebiet liegt, weiß die Gemeinde.

Kann ich den Winterdienst an eine Firma abgeben?

Ja. Wird die Pflicht durch einen Vertrag übertragen, tritt laut § 93 Abs. 5 StVO der Übernehmende an Ihre Stelle. Halten Sie im Vertrag fest, welche Flächen gemeint sind.

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