AAndrea
Kennt wer eine Putzerei rund um Mistelbach, die auch Vorhänge nimmt?
Pauschale, Kubikmeter oder Stunden: Entrümpelungsfirmen rechnen unterschiedlich. Welche Posten in einem fairen Angebot stehen und wie Sie Angebote aus der Region vergleichen.
Den Preis einer Entrümpelung bestimmen vor allem die Menge in Kubikmetern, der Tragweg, die Anfahrt und die Entsorgungsgebühren. Verwertbares kann über einen Wertausgleich abgezogen werden. Holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote nach Besichtigung ein und achten Sie darauf, dass Entsorgung, Problemstoffe und Besenreinheit ausdrücklich drinstehen.
Wer in Niederösterreich ein Haus, eine Wohnung oder einen Keller räumen lässt, bekommt oft sehr unterschiedliche Angebote. Das liegt selten an Willkür. Firmen rechnen mit verschiedenen Modellen, und auf dem Land kommen Posten dazu, die in einer Stadtwohnung kaum anfallen: lange Anfahrt, Nebengebäude, Zufahrt über einen Feldweg. Wer die Bestandteile kennt, kann Angebote vergleichen.
Der wichtigste Faktor ist das Volumen, meist in Kubikmetern geschätzt. Ein dicht möblierter Raum ergibt deutlich mehr als ein halb leerer, schwere Massivholzmöbel mehr als Spanplatte. Nebengebäude wie Garage, Werkstatt oder Stadl werden oft unterschätzt.
Jede Stiege, jeder lange Gang und jeder Meter vom Haus zum Fahrzeug kostet Zeit. Ein Haus ohne Lift mit Dachboden und Keller ist aufwendiger als eine Erdgeschoßwohnung. Muss ein Halteverbot aufgestellt werden, weil der Lkw nicht vor dem Haus parken kann, kommt das ebenfalls dazu.
In vielen Teilen Niederösterreichs ist der Weg vom Firmensitz zum Einsatzort lang, besonders im Wald- und Weinviertel. Manche Firmen verrechnen eine Anfahrtspauschale, andere bauen sie in den Gesamtpreis ein. Ein Betrieb aus dem eigenen Bezirk ist oft günstiger als einer aus Wien, auch wenn der Stundensatz ähnlich ist.
Die Firma zahlt für Sperrmüll, Altholz, Bauschutt und gemischte Abfälle Gebühren beim Entsorger und gibt diese weiter. Problemstoffe, Altreifen, Kühlgeräte und Asbestzement werden meist extra berechnet, weil sie getrennt übernommen werden müssen.
Für ganze Häuser sind Pauschalpreise nach Besichtigung am einfachsten zu vergleichen.
Brauchbare Möbel, Antiquitäten, Werkzeug, Altmetall oder Sammlungen kann eine Firma verkaufen und den geschätzten Wert vom Preis abziehen. Das nennt man Wertausgleich. Er senkt die Kosten, macht eine Räumung aber selten gratis. Lassen Sie sich schriftlich geben, welche Gegenstände angerechnet werden. Wirklich Wertvolles wie Schmuck, Münzen oder Bilder lassen Sie vorher gesondert schätzen.
Ein Kostenvoranschlag ist für Verbraucher nur dann kostenpflichtig, wenn die Firma vorher darauf hinweist. Legen Sie einen Kostenvoranschlag dem Auftrag zugrunde, gilt seine Richtigkeit als gewährleistet, außer die Firma erklärt ausdrücklich das Gegenteil. Fragen Sie also nach, ob das Angebot verbindlich oder unverbindlich ist.
Quelle: § 5 Konsumentenschutzgesetz, RIS, abgerufen 10/2026
Die Vorlage Angebote vergleichen hilft, mehrere Angebote nebeneinander zu legen. Für die Besichtigung selbst gibt es die Checkliste Besichtigung vor dem Angebot.
Ein Gewerbe lässt sich im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) öffentlich abfragen. Eine seriöse Firma kommt zur Besichtigung, nennt einen Preis schriftlich und erklärt, wohin der Abfall gebracht wird. Vorsicht bei Angeboten, die ohne Besichtigung eine „Gratis-Räumung“ versprechen, und bei Zahlung in bar ohne Rechnung.
Quelle: GISA, öffentliche Abfrage, abgerufen 10/2026
Einen ersten Richtwert gibt der Entrümpelungsrechner. Für ein ganzes Elternhaus lesen Sie auch Haushaltsauflösung nach einer Verlassenschaft, für den Keller allein Kellerentrümpelung im Einfamilienhaus.
Firmen aus der Region finden Sie unter anderem in Wiener Neustadt, Horn, Zwettl, Neunkirchen und Gänserndorf.
Angebote für eine Entrümpelung in NÖ einholen →
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Er ergibt sich aus der Menge, dem Tragweg, der Anfahrt und den Entsorgungsgebühren. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach einer Besichtigung, einen Richtwert mit dem Entrümpelungsrechner.
Für Verbraucher ja, außer die Firma weist vorher ausdrücklich darauf hin, dass er etwas kostet. So regelt es § 5 Konsumentenschutzgesetz.
Die Firma rechnet den Wert verkaufbarer Gegenstände wie Möbel, Werkzeug oder Altmetall gegen den Preis. Das senkt die Kosten. Lassen Sie sich schriftlich geben, was angerechnet wird.
Nur selten, etwa wenn sehr viel Verwertbares vorhanden ist. Bei Angeboten, die ohne Besichtigung eine Gratis-Räumung versprechen, sollten Sie vorsichtig sein.
Sie besichtigt vorher, gibt einen schriftlichen Preis, stellt eine Rechnung aus und sagt, wohin der Abfall kommt. Das Gewerbe können Sie im GISA öffentlich abfragen.
Das legt das Angebot fest. Üblich sind Räumen, Tragen, Transport und Entsorgung. Problemstoffe, Kühlgeräte und eine Endreinigung stehen oft als eigene Posten drin.
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