AAndrea
Kennt wer eine Putzerei rund um Mistelbach, die auch Vorhänge nimmt?
Die laufende Reinigung von Büros, Praxen und Betriebsräumen heißt im Fachjargon Unterhaltsreinigung. Was dazugehört, was nicht, und wie Sie Angebote bekommen, die Sie wirklich vergleichen können.
Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung von Büros, Sanitärräumen, Küchen und Verkehrsflächen in festen Intervallen, etwa täglich oder wöchentlich. Grundreinigung und Sonderleistungen wie Fensterputzen kommen seltener dazu. Für vergleichbare Angebote brauchen Sie ein Leistungsverzeichnis mit Räumen, Flächen, Tätigkeiten und Häufigkeit.
Irgendwer muss jeden Abend Mistkübel leeren, Böden wischen und Waschräume sauber machen, in der Kanzlei in Mödling genauso wie in der Ordination in Krems oder im Büro einer Lagerhalle in Wiener Neudorf. Diese laufende Arbeit nennt die Reinigungsbranche Unterhaltsreinigung. Wer sie an eine Firma vergibt, sollte genau wissen, was er bestellt.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangt von Arbeitgebern, dass Arbeitsstätten einschließlich der Sanitär- und Sozialeinrichtungen ordnungsgemäß instand gehalten und gereinigt werden. Wie oft und wie gründlich gereinigt wird, schreibt das Gesetz nicht vor. Das hängt von Nutzung, Zahl der Beschäftigten und Kundenverkehr ab.
Quelle: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, § 17, RIS, abgerufen 10/2026
Typische Tätigkeiten in Büros und ähnlichen Räumen sind:
Nicht automatisch enthalten sind Fensterreinigung außen, Teppich-Tiefenreinigung, Grundreinigung von Böden mit Einpflege, Reinigung von Lampen und Jalousien oder Arbeiten nach einem Umbau. Diese Leistungen werden meist eigens beauftragt.
Das ist eine übliche Einteilung, keine gesetzliche Definition. Halten Sie in Ihrem Auftrag fest, was gemeint ist. Mehr zur Grundreinigung steht unter Grundreinigung in Niederösterreich.
Angebote für Büroreinigung sind nur dann vergleichbar, wenn alle Firmen dasselbe kalkulieren. Dafür brauchen Sie ein Leistungsverzeichnis. Es enthält:
Eine Vorlage zum Ausfüllen finden Sie bei unseren Checklisten: Leistungsbeschreibung Reinigung. Für die Abstimmung im Alltag hilft ein Reinigungsplan, der sichtbar zeigt, was wann erledigt wird.
Nicht jeder Raum braucht dieselbe Taktung. Sanitärräume und Küchen werden in der Regel öfter gereinigt als Besprechungsräume, die nur zweimal pro Woche genutzt werden. Wer viel Kundenverkehr hat, braucht einen gepflegten Eingang. Ein Büro mit fünf Personen hat andere Bedürfnisse als ein Betrieb mit Schichtbetrieb. Besprechen Sie die Intervalle mit der Firma bei der Besichtigung und passen Sie sie nach den ersten Monaten an.
Unterhaltsreinigung wird meist pauschal pro Monat verrechnet, berechnet aus Fläche, Leistungen und Häufigkeit, manchmal auch nach Stunden. Für eine erste Einschätzung nutzen Sie unseren Preisrechner Büroreinigung. Das Ergebnis ist ein unverbindlicher Richtwert, das schriftliche Angebot der Firma ersetzt er nicht.
Achten Sie im Angebot auf:
Mit der Checkliste Reinigungsfirma prüfen klären Sie vorab Gewerbeberechtigung, Versicherung und Referenzen.
Betriebe für Büro- und Gebäudereinigung finden Sie in unserem Verzeichnis, zum Beispiel für Büroreinigung in Wiener Neustadt, St. Pölten und Schwechat oder für Gebäudereinigung in Mödling und Krems an der Donau.
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Die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung von Räumen in festen Intervallen, etwa täglich oder wöchentlich: Böden, Sanitärräume, Küchen, Mistkübel und Kontaktflächen.
Die Unterhaltsreinigung hält den laufenden Zustand. Die Grundreinigung findet seltener statt und entfernt hartnäckige Verschmutzungen, etwa durch maschinelle Bodenreinigung mit anschließender Einpflege.
Ja. Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsstätten einschließlich Sanitär- und Sozialräumen ordnungsgemäß gereinigt werden. Wie oft, legt das Gesetz nicht fest.
Raumliste mit Nutzung, Flächen und Bodenbeläge, Tätigkeiten je Raum, Häufigkeit, Reinigungszeiten, Regelung zu Material und Verbrauchsartikeln sowie Kontrolle und Ansprechpersonen.
Meist als monatliche Pauschale, kalkuliert aus Fläche, Leistungen und Häufigkeit, seltener nach Stunden. Einen Richtwert liefert der Preisrechner, verbindlich ist das schriftliche Angebot.
In der Regel nicht. Fensterreinigung, Teppich-Tiefenreinigung oder Grundreinigung werden meist eigens vereinbart. Halten Sie im Auftrag fest, welche Leistungen enthalten sind.
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