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Senkgrube entleeren in Niederösterreich: Pflichten, Abfuhr und Kosten

Nicht jedes Haus in Niederösterreich hängt am Kanal. Wer eine Senkgrube hat, muss sie dicht halten und regelmäßig leeren lassen. Was das NÖ Kanalgesetz und die Bauordnung dazu sagen.

Schachtabdeckung im Rasen eines Gartens
Kurz gesagt

Eine Senkgrube sammelt das Abwasser eines Hauses, das nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. Sie muss dauerhaft flüssigkeitsdicht sein und regelmäßig geleert werden. Hat Ihre Gemeinde eine öffentliche Fäkalienabfuhr eingerichtet, müssen Sie diese nutzen; die Gebühr richtet sich nach dem Grubeninhalt und der Zahl der Entleerungen.

In vielen Streusiedlungen im Waldviertel, an Ortsrändern und bei Kellergassen gibt es keinen Kanal. Dort sammelt eine Senkgrube das Abwasser von Küche, Bad und WC, bis ein Saugwagen es abholt. Laut Land Niederösterreich liegt der Entsorgungsgrad über Kanal und Kläranlage bei rund 95 Prozent, in den einzelnen Bezirken zwischen 75 und 100 Prozent. Der Rest betrifft vor allem den ländlichen Raum und wird über Einzelkläranlagen, kleine Genossenschaften und Senkgruben entsorgt. Wer eine Senkgrube hat, muss einiges beachten.

Quelle: Land Niederösterreich, Abwasser: Situation in Niederösterreich, abgerufen 10/2026

Wann eine Senkgrube nötig ist

Die NÖ Bauordnung verlangt, dass Schmutzwasser grundsätzlich in den öffentlichen Kanal geleitet wird, wenn ein Kanalstrang in der Straße liegt, die das Grundstück erschließt, oder ein vergleichbarer Anschlusspunkt zur Verfügung steht. Ist ein Anschluss nicht möglich, sind die Schmutzwässer in eine Senkgrube zu leiten oder über eine wasserrechtlich bewilligte Kläranlage abzuleiten.

Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es Sonderregeln: Jauche, Gülle und Schmutzwasser aus Stallungen kommen in eigene Sammelgruben. Unter bestimmten Bedingungen dürfen häusliche Abwässer direkt dort eingeleitet werden, dann ist keine eigene Senkgrube nötig.

Quelle: NÖ Bauordnung 2014, § 45, RIS, abgerufen 10/2026

Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben durch die WAG Schwerin mbH & Co. KGVideo: wag schwerin auf YouTube · Beim Abspielen werden Daten an YouTube (Google) übertragen, siehe Datenschutz.

Anforderungen an die Grube

Die technischen Anforderungen stehen in der OIB-Richtlinie 3, die in Niederösterreich über die Bautechnikverordnung gilt. Danach sind Böden und Wände von Senkgruben dauerhaft flüssigkeitsdicht und beständig gegen chemische Angriffe auszuführen. Die Gruben sind tagwasserdicht abzudecken, zu entlüften und mit Einstiegsöffnungen im Freien zu versehen.

Für den Alltag heißt das:

  • Der Deckel muss dicht schließen, damit kein Regenwasser hineinläuft und die Grube nicht unnötig schnell voll wird.
  • Die Entlüftung darf nicht verstopft oder abgedeckt sein.
  • Der Saugwagen muss nahe genug an die Einstiegsöffnung heranfahren können. Halten Sie die Zufahrt frei, auch im Winter.
  • Risse, ein sinkender oder steigender Füllstand ohne Erklärung und feuchte Stellen im Umfeld sind Warnzeichen für eine undichte Grube.

Quelle: OIB-Richtlinie 3 (2023), Punkt 3.2.3, abgerufen 10/2026

Die Fäkalienabfuhr der Gemeinde

Viele Gemeinden in Niederösterreich haben für ihr Gebiet oder Teile davon eine öffentliche Fäkalienabfuhr eingerichtet. Das NÖ Kanalgesetz regelt dafür:

  • Die Details stehen in einer Fäkalienabfuhrordnung, die der Gemeinderat beschließt: Abfuhrbereich, Entleerungstermine, Tarif und Zahlungstermine.
  • Pro Jahr ist mindestens ein Entleerungstermin vorzusehen.
  • Eigentümer von Liegenschaften im Abfuhrbereich, die Senkgruben verwenden, müssen sich der Fäkalienabfuhr der Gemeinde bedienen. Diese Verpflichtung wird mit Bescheid bekanntgegeben.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sind kraft Gesetzes ausgenommen. Andere können auf Ansuchen ausgenommen werden, wenn sie die Fäkalien auf einem ausreichend großen Grundstück beim Haus zur Düngung verwenden können und keine Bedenken wegen Hygiene, Nachbarn oder Grundwasser bestehen.

Gibt es in Ihrer Gemeinde keine öffentliche Abfuhr, beauftragen Sie selbst einen befugten Entsorger. Heben Sie die Abfuhrbestätigungen auf, damit Sie die regelmäßige Entleerung nachweisen können.

Quelle: NÖ Kanalgesetz 1977, § 7 und § 8, RIS, abgerufen 10/2026

Was kostet das Entleeren der Senkgrube?

Bei der öffentlichen Fäkalienabfuhr steht die Berechnung im NÖ Kanalgesetz: Die Grundgebühr, die der Gemeinderat für jeden angefangenen halben Kubikmeter und jede Entleerung festsetzt, wird mit der Zahl der jährlichen Entleerungen und mit der halben Kubikmeterzahl des Grubeninhalts multipliziert. Die Gebühren insgesamt dürfen den Aufwand der Gemeinde für die Abfuhr nicht übersteigen.

Eine große Grube kostet also mehr pro Entleerung, muss dafür seltener geleert werden. Die Höhe der Grundgebühr ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und steht in der Fäkalienabfuhrordnung oder auf der Website des Gemeindeamts. Bei einem privaten Entsorger hängt der Preis von Menge, Anfahrt und Schlauchlänge ab; lassen Sie sich vorab ein schriftliches Angebot geben.

Wie oft muss die Senkgrube geleert werden?

Das hängt von der Größe der Grube und davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Wasser sie verbrauchen. Das Gesetz sieht für die öffentliche Abfuhr mindestens einen Termin pro Jahr vor, bei kleinen Gruben und großen Haushalten sind es deutlich mehr. Behalten Sie den Füllstand im Blick und melden Sie Zusatztermine rechtzeitig an. Wassersparende Armaturen und dichte Deckel verlängern die Abstände.

Tipp: Nichts in die Senkgrube, was nicht ins WC gehört. Speisefett, Feuchttücher, Farben oder Lösungsmittel stören die Abfuhr und können die Grube beschädigen. Problemstoffe gehören zum Altstoffsammelzentrum.

Kanalanschluss: Was passiert mit der alten Grube?

Beschließt die Gemeinde, ein Gebiet an den Kanal anzuschließen, gilt die Anschlusspflicht. Ausnahmen gibt es nach der Bauordnung nur in eng begrenzten Fällen, etwa für bewilligte Kläranlagen mit gleichwertiger Reinigungsleistung oder für Liegenschaften mit aufrechter Güllewirtschaft, und nur auf rechtzeitigen Antrag.

Wird ein Bauwerk abgebrochen, verlangt die Bauordnung, dass Senkgruben abgetragen oder gereinigt und mit hygienisch einwandfreiem Material aufgefüllt werden. Wie Sie eine stillgelegte Grube nach dem Kanalanschluss behandeln, klären Sie mit dem Bauamt Ihrer Gemeinde. Für das Absaugen, Reinigen und Spülen von Leitungen und Gruben finden Sie Betriebe unter Rohr- und Kanalreinigung in Niederösterreich. Was beim Kanal selbst schiefgehen kann, steht in Kanal verstopft, Keller unter Wasser.

Quelle: NÖ Bauordnung 2014, § 68, RIS, abgerufen 10/2026

Betriebe für Kanal- und Grubenreinigung finden →

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Senkgrube geleert werden?

Das hängt von Grubengröße, Haushaltsgröße und Wasserverbrauch ab. Bei der öffentlichen Fäkalienabfuhr sieht das NÖ Kanalgesetz mindestens einen Entleerungstermin pro Jahr vor; viele Haushalte brauchen mehr.

Muss ich die Fäkalienabfuhr der Gemeinde nutzen?

Ja, wenn Ihre Liegenschaft im Abfuhrbereich einer öffentlichen Fäkalienabfuhr liegt und Sie eine Senkgrube verwenden. Landwirtschaftliche Betriebe sind ausgenommen, andere können unter strengen Bedingungen eine Ausnahme beantragen.

Wie wird die Gebühr für die Senkgrube berechnet?

Die vom Gemeinderat festgesetzte Grundgebühr je angefangenem halben Kubikmeter und Entleerung wird mit der Zahl der jährlichen Entleerungen und der halben Kubikmeterzahl des Grubeninhalts multipliziert.

Was kostet das Entleeren einer Senkgrube?

Bei der öffentlichen Abfuhr legt die Gemeinde den Tarif fest, er steht in der Fäkalienabfuhrordnung. Bei privaten Entsorgern hängt der Preis von Menge, Anfahrt und Zugänglichkeit ab.

Welche Anforderungen gelten für eine Senkgrube?

Laut OIB-Richtlinie 3 müssen Boden und Wände dauerhaft flüssigkeitsdicht sein. Die Grube ist tagwasserdicht abzudecken, zu entlüften und mit einer Einstiegsöffnung im Freien zu versehen.

Was passiert mit der Senkgrube beim Kanalanschluss?

Mit dem Kanal gilt die Anschlusspflicht. Wie die alte Grube stillgelegt wird, klären Sie mit dem Bauamt der Gemeinde; beim Abbruch eines Bauwerks muss sie abgetragen oder gereinigt und aufgefüllt werden.

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